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Hausbau in Wadersloh

Sie wollen in Wadersloh ein Haus bauen?

Möchten Sie in Wadersloh ein Eigenheim errichten? Wir unterstützen Sie gern dabei. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über Hausbau und Finanzierung sowie sämtliche nützliche Verknüpfungen zu kommunalen Einrichtungen und Versorgern in Bezug auf Baugrundstücke.

Der Weg zum Eigenheim: Hausbau in Wadersloh leicht gemacht

Der Hausbau in Wadersloh ist ein aufregendes Unterfangen, das sorgfältige Planung erfordert. Folgen Sie diesem Leitfaden, um den Weg zu Ihrem eigenen Zuhause zu erleichtern:


1. Finanzierung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierung solide steht. Ermitteln Sie Ihr Budget und klären Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeiten, um den finanziellen Rahmen für den Hausbau festzulegen.


2. Hauspreise vergleichen: Untersuchen Sie die Preise verschiedener Anbieter für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Stadtvillen, Bungalows und Doppel-/Reihenhäuser. Achten Sie dabei auch auf die im Preis enthaltenen Leistungen.


3. Individuelle Gestaltung: Planen Sie Ihre eigenen Maler-/Tapezierarbeiten und wählen Sie einen Bodenbelag, der Ihren persönlichen Geschmack widerspiegelt.


4. Auswahl des Grundstücks: Suchen Sie nach einem passenden Grundstück in Wadersloh, das Ihren Bedürfnissen und Vorlieben entspricht.


5. Baubeginn und Zusammenarbeit: Arbeiten Sie eng mit Ihrem ausgewählten Anbieter zusammen und halten Sie den Baufortschritt im Auge, um den reibungslosen Ablauf des Hausbaus sicherzustellen.

Grundstück

Was gilt es beim Grundstück in Wadersloh zu beachten?
Neben den gängigen Kriterien, dass es sich um Bauland und kein Ackerland handelt sollte, müssen Sie darauf achten, ob nach §34i BauGB (Nachbarschaftsbebauung) oder Bebauungsplan gebaut werden muss. Das können Sie in Wadersloh am besten herausfinden, indem Sie die gewünschte Bauadresse, Ort "Bebauungsplan" bei Google eingeben (z.B. "Nußbaumweg Bergkamen Bebauungsplan"). Sollte hier kein B-Plan zu finden sein, so besteht die Möglichkeit, dass Ihr Haus nach §34 BauGB gebaut werden muss. Für die Gewissheit können Sie bei der Stadt Fragen.

Sollte Ihr Grundstück dem §34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung) unterliegen, so ist zu Empfehlen eine Bauvoranfrage zu stellen, um zu prüfen, ob Ihr Haus nach Ihren Wünschen nach gebaut werden darf. Es wird untersucht, ob z.B. die Dachneigung, Traufhöhe, Dachart, Geschoss-Zahl, Fassade und weitere Merkmale sich der Umgebung anpassen. Beachten Sie dies am besten direkt bei der Planung Ihres Hauses. Ein Flachdach in einer Siedlung voll mit Satteldächern zu planen macht wenig Sinn. Wenn Sie eine Bauvoranfrage stellen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren - Bauvoranfragen sind für Town & Country Kunden kostenlos.

Müssen Sie nach einem vorgegebenen Bebauungsplan bauen, so brauchen Sie unter Berücksichtigung seiner Vorgaben keine zusätzliche Bauvoranfrage mehr stellen. Ist es so, dass Ihr gewünschtes Haus nicht nach Bebauungsplans gebaut werden darf oder manche Bestandteile wie die Stellplatzsatzung keinen Sinn machen, kann nach einer "Befreiung im Bebauungsplan" gefragt werden. Dies gilt zuteil auch für den §34 BauGB. Bauanträge und der Antrag auf die Befreiungen übernehmen wir ebenfalls kostenlos für unsere Kunden.

Um eine Bauvoranfrage in Wadersloh zu stellen, benötigen Sie die Kanalpläne Ihres Grundstücks von Serviceportal-Wadersloh, einen Katasterauszug vom Kreis-Warendorf und eine Zeichnung der Ihre Lage des Hausesauf dem Grundstück + Garage und Terrasse. Zusätzlich die Höhen der anliegenden Häusern und je nach Stadt eine vorherige Absprache mit den Stadtwerken bezüglich Ihrer Stellplätze und unterirdischen Leitungen.

Finanzierung

Ist das Thema Finanzierung für Sie bereits geklärt?

Was wollen Sie monatlich Zahlen / bzw. was sind Sie bereit zukünftig mehr zu Zahlen als heute?
Ihre aktuelle Warmmiete ist relevant. Was Sie heute an Heizstrom investieren, ist je nach Zustand Ihrer aktuellen Wohnung deutlich höher, als es in einem neuen KfW55 Massivhaus ist. 

Stimmen Ihre Haus- und Grundstückspläne mit der monatlichen Rate überein? Der Hausbau in Wadersloh kann stark von den Kosten des Grundstücks abhängig sein. Rechnen Sie am besten Ihre grobe monatliche Rate mit unserem Rechner aus. Diesen finden Sie hier.

In unserem Rechner befinden sich bereits grob kalkulierte Baunebenkosten.
Das sind Kosten für Versorgerleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation), aber auch für den Grundstücksmakler, Notar, Grunderwerbssteuer und weiteren Kosten wie z.B. dem Abriss von Altbestand. Unterschätzen Sie diese Kosten nicht! In Wadersloh rechnen wir in der Regel mit ca. 15% der Haus- und Grundstückskosten als Baunebenkosten. Diese Kosten stellen wir als Bauunternehmer nicht, sondern die Lieferanten! Diese Kosten kommen auf Sie zu, um Ihr Haus an die Infrastruktur anzuschließen und Ihr Grundstück für den Hausbau gerecht zu machen. Auch wenn dies eigentlich nicht zum Teil des Hausbaus selbst gehört, helfen wir unseren Kunden dabei ausgiebig, da es zu unserem Alltagsgeschäft gehört und Ämter und Lieferanten gerne viele Fragen stellen.

Die Kalkulationen für die Baunebenkosten sollten bei allen Anbietern ungefähr gleich sein, schmeichelnde/unrealistische Kalkulationen sind eine Gefahr für Sie und sollen zum schnell Abschluss führen, nicht aber Sie vor der Nachfinanzierungen schützen.